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Studienordnung für
das Studienfach Humanistische Lebenskunde
Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin
Studienordnung für das Studium des Fachs Humanistische Lebenskunde
- Ergänzungsstudiengang -
(für Lehrer und Lehrerinnen nach der Zweiten Staatsprüfung)
Der Vorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin hat die folgende Studienordnung beschlossen:
§ 1 Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für das Ergänzungsstudium im Fach Humanistische Lebenskunde ist der Nachweis über die Erste und Zweite Staatsprüfung für das Amt des Lehrers (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 LBiG) oder über die diesen nach den §§ 16 und 17 des LBiG gleichzusetzenden oder entsprechenden Prüfungen und Befähigungen.
Für Studienbewerber, die diese Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, dafür aber ein einschlägiges abgeschlossenes wissenschaftliches Universitäts- / Hochschul- / Fachhochschulstudium nachweisen können, ist eine Studienaufnahme bei gleichzeitigem Vorhandensein freier Studienplätze möglich. Die Bestimmungen der Ergänzenden Prüfungsordnung Humanistische Lebenskunde, insbesondere §§ 3ff., werden davon nicht berührt.
§ 2 Studienbeginn und Studiendauer
Das Studium beginnt jeweils zum 01. August eines jeden Jahres. Es orientiert sich in seinem Ablauf am jeweiligen Schuljahr.
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Die Studierenden müssen insgesamt 40 SWS*) belegen.
§ 3 Studienziele
Die Studierenden sollen lernen, die wissenschaftlichen, pädagogischen und weltanschaulichen Inhalte und Probleme des Faches zu erkennen, zu formulieren und Methoden zu ihrer Bearbeitung zu finden und anzuwenden. Sie sollen Überblickswissen über die Zusammenhänge des Faches und vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilbereichen erwerben.
Insbesondere sollen bei den Studierenden ausgebildet werden:
- Kenntnis der wichtigsten Strömungen der Geschichte des Humanismus und der Aufklärung mit ihren jeweiligen Grundproblemen sowie Hauptvertretern;
- Gründliche Kenntnis der Teilgebiete des theoretischen und praktischen Humanismus, ihre wechselseitige Bezogenheit und ihre Problemschwerpunkte;
- Kenntnis wichtiger Positionen und Strömungen der Gegenwartsphilosophie und des gegenwärtigen Humanismus;
- Fähigkeiten, philosophische und weltanschauliche Sachverhalte systematisch darzustellen, Positionen historisch zu interpretieren, Argumente und Gegenargumente abzuwägen, eigenständig kritisch Stellung zu nehmen und fachdidaktische Gesichtspunkte einzubeziehen;
- Fähigkeiten zur selbständigen Erarbeitung und Darstellung begrenzter Probleme aus unterschiedlichen Bezugswissenschaften, z. B. Philosophie, Religionswissenschaft und Naturwissenschaften;
- Kenntnis einschlägiger Spezialliteratur.
Im Zusammenhang damit sollen die Studierenden vertiefte Unterrichtskompetenz erwerben:
- die Fähigkeit, die lebensweltliche Praxis von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf gesellschaftliche wie weltanschauliche Probleme der Gegenwart in didaktischer Perspektive zu bearbeiten;
- die Fähigkeit, den Unterricht im Fach Humanistische Lebenskunde unter seinen besonderen organisatorischen und weltanschaulichen Voraussetzungen zu planen, zu realisieren und zu analysieren;
- die Fähigkeit zur Bearbeitung komplexer Lehr-Lern-Beziehungen und von angemessenem didaktischem Handeln;
- Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachdidaktischen Reflexion lernpsychologisch-pädagogischer Ansätze
§ 4 Studienformen
Die Ausbildung der Studierenden erfolgt:
- durch Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen und ihre individuelle wie kollektive Vor- und Nachbereitung;
- durch das Selbststudium, als eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von Studiengegenständen auf Grundlage der in den Lehrveranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten;
- durch Hospitationen, eigenständigen Unterricht und Praxisreflexionen.
Formen der Lehrveranstaltungen sind:
- Vorlesungen, die Überblicks- oder Spezialwissen vermitteln;
- Seminare und Übungen, in denen die Studierenden das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten und Argumentieren erlernen, vertiefen und erproben;
- Kolloquien, die der Diskussion des neueren Forschungsstandes dienen;
- Unterrichtspraktikum;
- spezielle Theorie-Praxis-Seminare zur Entwicklung und Erprobung von didaktischen Modellen;
- Exkursionen,
a) die der vertieften Kenntnis von Organisation und Programmatik des Humanismus in Deutschland und auf internationaler Ebene dienen und
b) die Kenntnisse über den Religions-, Ethik- und Weltanschauungsunterricht in Berlin und den anderen Bundesländern erweitern;
- obligatorischer Einführungskursus für Studierende, die über keine oder nur geringe Erfahrungen im Bereich des Lebenskundeunterrichts verfügen.
§ 5 Studienberatung
Das Studium beginnt mit der Studienberatung, die einen sinnvollen Studienablauf erleichtern soll. Die Teilnahme an der Studienberatung wird testiert.
§ 6 Studienbereiche und Schwerpunktbildung
Die Grundlage des Humanistischen Lebenskundeunterrichts ist eine Lebensauffassung bzw. Weltanschauung, die die Fähigkeit des Menschen zur Selbstbestimmung und Verantwortung ohne religiöse Bindungen voraussetzt. Aus dieser Lebensauffassung werden Wertentscheidungen und umfassende Sinnorientierung in der modernen Welt begründet.
Das Studium gliedert sich in die folgenden Bereiche:
I. Geschichte des Humanismus und Fragen der theoretischen Orientierung
II. Praktischer Humanismus
III. Zur Pädagogik des Lebenskundeunterrichts
Die Studierenden müssen insgesamt 40 SWS belegen. Sie können Schwerpunkte nach Maßgabe ihrer eigenen Interessen bilden.
Zum Studium gehören
- Pflichtveranstaltungen,
- Wahlpflichtveranstaltungen und
- Wahlveranstaltungen.
Es sind Lehrveranstaltungen mit insgesamt 20 SWS aus den Themenbereichen der Pflicht (je 6 SWS in den Studienbereichen I und II, 8 SWS im Studienbereich III) und insgesamt 14 SWS aus den Themenbereichen der Wahlpflicht zu belegen.
Wahlveranstaltungen (6 SWS) können im Gesamtspektrum aller Hochschullehrveranstaltungen belegt werden; sie müssen in einem thematischen Zusammenhang mit den Zielen, Inhalten und Methoden der Humanistischen Lebenskunde stehen. Studierende können die Wahlveranstaltungen eigenverantwortlich einem oder mehreren Studienbereichen zuordnen.
Studienbereich I
Geschichte des Humanismus und Fragen der theoretischen Orientierung
A. Themenbereiche der Pflicht SWS-Verteilung
- Geschichte und aktuelle Positionen des Humanismus 2
[humanistische Positionen in der Geschichte der Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart, Kritik des Humanismus]
- Geschichte der Weltbilder/Weltanschauungen und des naturwissenschaftlichen Denkens 2
[vom Mythos zu den religiösen und den unterschiedlichen wissenschaftlichen Weltbildern und deren Kritik]
- Religionswissenschaft, Religionsphilosophie und Religionskritik 2
[kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte und den aktuellen Problemen der Religionswissenschaft, Philosophie und -kritik und ihrer Bedeutung für das Fach Lebenskunde]
B. Themenbereiche der Wahlpflicht SWS, insgesamt 4
- Soziologie und Psychologie der Weltanschauungen
- Theorien zur Aufklärung des Unbewußten, der Beitrag der Psychologie und der Psychoanalyse zum Humanismus
- Zum Verhältnis von Lebensorientierung und Wissenschaften
[z. B. ausgehend vom schulischen Fächerkanon sollen die spezifischen Fragestellungen und Antworttypen der unterschiedlichen Wissenschaften und deren Bedeutung für die allgemeine Lebensorientierung kritisch erörtert werden]
- Gesellschaftstheorie und -kritik in der Geschichte der Sozial-, Staats- und Rechtsphilosophie
- Philosophische Anthropologie
- Materialismus, Spiritualismus, Religionskritik
- Humanistische Psychologie und Pädagogik
C. Wahlbereiche
Studienbereich II
Praktischer Humanismus
A. Themenbereiche der Pflicht SWS-Verteilung
- Analyse ethischer Alltagsprobleme und möglicher Lösungsstrategien 2
[z. B. ausgehend von alltäglichen Konflikten sollen ethische Probleme des Alltags analysiert, mögliche Lösungsstrategien erörtert und deren Prinzipien oder Ziele bestimmt werden]
- Grundpositionen philosophischer Ethik 2
[systematische Einführung in die unterschiedlichen Ansätze der philosophischen Ethik von Aristoteles und Epikur bis zu den deontischen und utilitaristischen Ansätzen der Gegenwart und Reflexion auf ihr Verhältnis zueinander und ihre Bedeutung für die Praxis]
- Organisation und Programmatik des Humanismus in Deutschland und auf internationaler Ebene 2
[z. B. seine Bedeutung in der Gesellschaft, für das staatliche Recht und für die Formulierung der Menschenrechte bis hin zur UN-Charta]
B. Themenbereiche der Wahlpflicht SWS, insgesamt 6
- Humanismus, Lebensformen und Ästhetik
[z. B. zur Bedeutung von Kunst, Sport, Lebensstilen]
- Philosophische Ethik
- Formulierung, Begründung, Anerkennung und Geltung von Menschen- und Bürgerrechten
- Geschichte und Struktur moderner sozialer Bewegungen
- Humanismus und moderne Technologieentwicklung
C. Wahlbereiche
Studienbereich III
Zur Pädagogik des Lebenskundeunterrichts
A. Themenbereiche der Pflicht SWS-Verteilung
- Theorien zur moralischen Entwicklung im Kinder- und Jugendalter 2
[z. B. Piaget, Kohlberg, Habermas, psychoanalytische Entwicklungstheorien]
- Didaktik und Methodik des Lebenskundeunterrichts 2
[z. B. Projektorientierung, moralisch-ethische Dilemmata, Lehrer-Schüler-Verhältnis, Rollenspiel]
- Unterrichtspraktikum*) 4
B. Themenbereiche der Wahlpflicht SWS, insgesamt 4
- Geschichte der weltlichen Schulen und des Lebenskundeunterrichts
[z. B. Reformpädagogik, weltliche Schulen in der Weimarer Republik, Schulpolitik, zur Trennung von Schule und Kirche]
- Theorie und Praxis gruppendynamischer Prozesse sowie lebenskundlicher Beratungsgespräche
[z. B. besondere pädagogische Kompetenzen der Lebenskundelehrer; außerschulische Hilfs- und Beratungsangebote des Humanistischen Verbandes]
- Philosophieren mit Kindern
[z. B. Sokratische Gespräch, Kinderphilosophie]
- Humanistischer Unterricht / Lebenskunde in anderen Ländern
[z. B. Humanistischer Unterricht in den Niederlanden und Belgien, Konzepte und Modelle des Religions- und Weltanschauungsunterrichts]
- Geschichte der Pädagogik und der Aufklärung
- Neue pädagogische Konzepte zur emanzipatorischen Erziehung, Bildungsutopien, zukunftsfähige pädagogische Reformkonzeptionen
C. Wahlbereiche
*) In der Regelstudienzeit sind 40 SWS (= Semesterwochenstunden/40 SWS = 20 zweistündige wöchentliche Lehrveranstaltungen) zu absolvieren und nachzuweisen.
*) Studierende, die bereits erfolgreich das Fach Humanistische Lebenskunde unterrichten und/oder über ausreichende unterrichtspraktische Erfahrungen verfügen, können das Unterrichtspraktikum in Form einer Mentorentätigkeit für Studierende ohne bisherige Lebenskundeunterrichtserfahrungen absolvieren. Für diese Form des Unterrichtspraktikums ist individuell ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuß (vgl. Prüfungsordnung § 2) zu stellen, der darüber entscheidet.